2025 Juni-August Qigong im Park – Fasanerie Groß-Gerau

8,00

Qigong Erlebnisstunden im Park – Fasanerie Groß-Gerau

Juni – August
Sonntags 10:00-10:45
Beitrag 6 €/Erlebnisstunde/Person

Qigong sind kunstvolle Bewegungen voller Leichtigkeit und Lebensfreude für Gesundheit und Wohlbefinden. Qigong wird seit 5000 Jahren als Gesundheitsvorsorge, -erhaltung und -wiederherstellung als Selbstregulation der TCM (Traditionelle Chinesische Medizin) empfohlen. Übt man Qigong, so erzeugt man eine bewusste Verbindung von Bewegung, Atem und Vorstellung. Der Natürlichkeit von Atem und Bewegung folgend, begleiten Vorstellungsbilder die Übungen, die der Natur angelehnt sind. Dabei »Fliegen wir wie ein Kranich« oder »Stehen wie ein Baum«. Die Übungen berühren so tiefe, ursprüngliche Kräfte im Menschen. Alle Bewegungen werden in einem natürlichen Fluss der Energie ausgeführt. Sie entwickeln darin eine unaufdringliche Kraft, die mit den Wurzeln der vitalen Kräfte dauerhaft verbunden bleiben. Der Übende entspannt sich und der Atem wir langsam und gleichmäßig. Die täglichen Spannungen verlassen den Körper und es entsteht eine innere Harmonie. Der Körper wird gestärkt, die Gefühle gleichen sich aus und der Geist klärt sich.
Diese Erlebnisstunden sind für jeden Menschen geeignet.

Ohne Anmeldung einfach da sein. Vom Parkplatz gerade aus an der 2. Wegkreuzung auf der Wiese bei der Weitsprungolympiade.

Ulrike Schäfer
Qigong-Lehrerin seit 2006 im Hauptberuf

Beschreibung

Teilnahmebedingungen:

  • Die Qigong-Erlebnisstunden benötigen keine Anmeldung. Einfach da sein. Bei starkem Regen fällt der Termin aus.
  • Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf alleinige Gefahr, Verantwortung und Risiko des Teilnehmers.
  • Eventuelle Risiken sind vor der Anmeldung zum Kurs mit dem Arzt abzuklären. Akute Erkrankungen und Verletzungen oder körperliche Beeinträchtigungen sind dem Kursleiter vor Kursbeginn mitzuteilen. Ein Qigong-Kurs ersetzt nicht die Diagnose und Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker.
  • Die Kursleiterin behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer aus dem Kurs auszuschließen, wenn dieser ein Verhalten zeigt, das in groben Maße störend für dessen eigenes Lernen oder für die Gruppe ist und er ein solches Verhalten auch nach einer Abmahnung nicht ändert. Eine Rückzahlung von Gebühren ist in einem solchen Falle nicht möglich.
  • Sehr selten machen wir Fotos oder Filmaufnahmen während des Kurses. Diese dürfen zu Werbezwecken genutzt werden, wenn dabei weder der Name noch der Wohnort des Teilnehmers abgedruckt wird.

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